| Autor: Schrader |
Keine Anrechnung eines Praktikums auf die Probezeit der Berufsausbildung
Besprechung zum Urteil des BAG v. 19.11.2015 - 6 AZR 844/14
I. Leitsatz
Vereinbaren die Vertragsparteien, dass vor der Berufsausbildung der Auszubildende ein Praktikum absolvieren soll, wird diese Praktikumstätigkeit nicht auf die folgende Probezeit des Berufsausbildungsverhältnisses angerechnet.
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