| Autor: Kolmhuber |
Arbeitgeber ist nicht zum Einsatz eines Arbeitnehmers im Ausland verpflichtet
Besprechung zum Urteil des BAG v. 24.09.2015 - 2 AZR 3/14
I. Leitsatz
Ein Arbeitgeber ist regelmäßig nicht verpflichtet, einen Arbeitnehmer gegen dessen Willen kraft Direktionsrechts ins Ausland zu versetzen, um eine Beendigungskündigung zu vermeiden.
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