| Autor: Kolmhuber |
Besprechung zum Urteil des BAG vom 20.03.2018 - 3 AZR 277/16
§§ 1 Abs. 1 Satz 1, 2 Abs. 1 BetrAVG
I. Leitsatz
Selbst die missverständliche Bezeichnung einer Leistung der betrieblichen Altersvorsorge als "Übergangsgeld" oder "Übergangszuschuss" schließt den Versorgungscharakter nicht aus.
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