| Autor: Schrader |
Besprechung zum Beschluss des BAG v. 14.02.2017 - 9 AZB 49/16
§§
I. Leitsatz
Eine in einem gerichtlichen Vergleich protokollierte Formulierung, dass der Arbeitgeber ein sehr gutes Zeugnis auszustellen hat, ist nicht vollstreckbar.
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