2/16.4 Formfreier Arbeitsvertragsschluss

Autor: Weyand

Die im Zusammenhang mit der Gesetzesinitiative in zahlreichen Medien verbreitete Nachricht, dass es künftig möglich sein soll, Arbeitsverträge "per E-Mail" abzuschließen, ist irreführend. Sie verkennt, dass der Arbeitsvertragsschluss schon bislang keiner Form bedarf und deshalb auch schon jetzt mittels E-Mail möglich ist. Die Neuregelungen beschränken sich auf den - vom Arbeitsvertrag zu unterscheidenden - Nachweis der Arbeitsbedingungen. Richtig daran ist lediglich, dass, wenn der Nachweis im Rahmen des als Dokument ausgestalteten Arbeitsvertrags erbracht wird - wie dies aktuell bereits regelmäßig der Fall ist -, künftig auch der Arbeitsvertrag in Textform zum Regelfall wird.

Letzte redaktionelle Änderung: 25.03.2024