Besprechung zum Urteil des BAG vom 20.02.2018 - 1 AZR 787/16
§§ 253, 717 Abs. 2 und 3 ZPO
I. Leitsatz
Ein Bereicherungsanspruch nach § 717 Abs. 3 Satz 2 ZPO kann nicht geltend gemacht werden, wenn der Beklagte eine Leistung rechtsgrundlos aufgrund des arbeitsgerichtlichen Urteils erbracht hat.