Autor: Kolmhuber |
Besprechung zum Urteil des BAG vom 20.02.2018 - 3 AZR 43/17
I. Leitsatz
Ehegatten, die mehr als 15 Jahre jünger sind als der Versorgungsberechtigte, können von Ansprüchen auf Hinterbliebenenversorgung ausgeschlossen werden.
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