| Autor: Kolmhuber |
Eine Versetzung muss billigem Ermessen entsprechen - das muss der Arbeitgeber beweisen
Besprechung zum Urteil des LAG Schleswig-Holstein v. 26.08.2015 - 3 Sa 157/15
I. Leitsatz
Auch im Geltungsbereich der tarifvertraglichen Regelungen für das Baugewerbe muss eine Versetzung billigem Ermessen genügen.
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