Autor: Schmiegel |
Sind die Gerichte für Arbeitssachen für einen Klageanspruch zuständig, haben sie ihn unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten zu beurteilen (§
Im Urteilsverfahren können betriebsverfassungsrechtliche Vorfragen zu klären sein, sofern nur eine Rechtsstreitigkeit gem. §
BeispieleEin Arbeitnehmer klagt auf Feststellung der Unwirksamkeit einer Kündigung. Die Entscheidung ergeht im Urteilsverfahren, auch wenn die Parteien lediglich über die Ordnungsmäßigkeit der Betriebsratsanhörung streiten. Ein Betriebsratsmitglied klagt auf Zahlung von Arbeitsentgelt für die durch die Wahrnehmung von Betriebsratsaufgaben ausgefallene berufliche Tätigkeit. Die Vergütungspflicht folgt aus § |
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