Autor: Weyand |
Von der Frage der Einführung der Kurzarbeit ist die der Zahlung von Kurzarbeitergeld durch die Bundesagentur für Arbeit (BA) zu trennen. Die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes sind sozialversicherungsrechtlicher Natur und in den §§
Die Leistungsvoraussetzungen des Kurzarbeitergeldes werden zunächst in §
ein erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall gegeben sein (siehe dazu Teil 6/13.2), |
die betrieblichen Voraussetzungen (siehe dazu Teil 6/13.4.3) und |
die persönlichen Voraussetzungen (siehe dazu Teil 6/13.4.4) erfüllt sein und |
der Arbeitsausfall der BA (siehe dazu Teil ) angezeigt worden sein. |
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