Autor: Weyand |
Der verlangte erhebliche Arbeitsausfall ist - wie aus der Aufzählung der Voraussetzungen in §
a) | wirtschaftliche Gründe hat oder auf ein unabwendbares Ereignis zurückzuführen ist, |
b) | vorübergehend und |
c) | unvermeidbar ist und schließlich |
d) | im jeweiligen Kalendermonat mindestens 10 % der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer von einem Entgeltausfall von mehr als 10 % des monatlichen Bruttoentgelts betroffen sind. |
Wirtschaftliche Gründe können zum einen konjunkturelle Schwankungen, zum anderen aber auch die Veränderung betrieblicher Strukturen sein, die durch die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung bedingt ist (§
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