Autor: Weyand |
Anzeige und Beantragung von Kurzarbeitergeld erfolgen in einem zweistufigen Verfahren:
1. Bevor Kurzarbeitergeld beantragt werden kann, bedarf es zunächst der Anzeige des Arbeitsausfalls bei der zuständigen Agentur für Arbeit (§
2. Der Arbeitgeber hat die Voraussetzungen für den Anspruch durch Angaben zur Auftragslage, Urlaubsgewährung etc. glaubhaft zu machen. Zudem ist die Grundlage für die Anordnung der Kurzarbeit (Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, arbeitsvertragliche Vereinbarung) der Anzeige beizufügen. Nimmt der Arbeitgeber die Anzeige vor, ist diese um eine Stellungnahme des Betriebsrats zu ergänzen (§
HinweisFür Anzeige und Antragstellung hat die BA auf ihrer Internetseite die erforderlichen Formulare eingestellt, auf die zurückgegriffen werden kann.3) Anzeige und Antragstellung können per E-Mail vorgenommen werden. |
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