Autor: Rudolf |
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitgeber die in seinem Besitz befindlichen Arbeitspapiere an den ausscheidenden Arbeitnehmer auszuhändigen. Der Arbeitgeber hat einen Ausdruck der Steuerbescheinigung (dazu Teil 6/15.2.1), eine sozialversicherungspflichtige Bescheinigung nach §
Die Herausgabepflicht des Arbeitgebers ist eine arbeitsvertragliche Nebenpflicht und folgt aus der arbeitgeberseitigen Fürsorgepflicht. Der Arbeitnehmer benötigt nämlich die Papiere zur Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses oder zur Anmeldung öffentlich-rechtlicher Ansprüche, z.B. auf Arbeitslosengeld.
PraxistippDer Arbeitgeber kann eine Empfangsbestätigung verlangen (vgl. dazu das Muster in Teil 6/15.5.1). Unzulässig ist es aber, die Übergabe der Papiere von der Unterzeichnung einer allgemeinen Ausgleichsquittung abhängig zu machen, durch die der Arbeitnehmer auf alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verzichtet. |
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