| Autor: Sadtler |
Während des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer Anspruch auf (tatsächliche) vertragsgemäße Beschäftigung.1) Dieser im Persönlichkeitsrecht wurzelnde Anspruch besteht grundsätzlich auch nach dem Ausspruch einer Kündigung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.2) Dem liegt das Verständnis zugrunde, dass das Arbeitsverhältnis die ganze Person des Arbeitnehmers erfasst, deshalb wesentlich sein Leben gestaltet und seine Persönlichkeit bestimmt.
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