7/4.2 Erscheinungsformen und Abgrenzung zu anderen Beendigungstatbeständen

Autor: Schneider

Arten der außerordentlichen Kündigung

Die außerordentliche Kündigung kann sowohl zur endgültigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Beendigungskündigung) als auch zur Änderung der vertraglichen Arbeitsbedingungen (Änderungskündigung) ausgesprochen werden. Sie kann als fristlose Kündigung mit sofortiger Wirkung, aber auch mit Wirkung auf einen in der Zukunft liegenden Zeitpunkt (Kündigung mit Auslauffrist) erklärt werden.

Außerordentliche Beendigungskündigung

Der Regelfall der außerordentlichen Kündigung ist die fristlose Beendigungskündigung. Sie bewirkt die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum Zeitpunkt ihres Zugangs.

Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

Die außerordentliche Kündigung kann auch mit einer Auslauffrist ausgesprochen werden. Das Arbeitsverhältnis besteht in diesem Fall bis zum Ablauf der Auslauffrist fort. Ob der Gekündigte sich auf die eingeräumte Frist einlassen muss oder seinerseits auf sofortiger Beendigung des Arbeitsverhältnisses bestehen kann, ist umstritten.7) Ein Festhalten am Arbeitsvertrag bis zum Ende der Auslauffrist ist vom Gekündigten jedenfalls dann zu verlangen, wenn die Auslauffrist im Interesse des Kündigenden liegt, da der Gekündigte anderenfalls trotz eigenen vertragswidrigen Verhaltens mit dem Recht zur sofortigen Beendigung belohnt würde.