| Autor: Schneider |
Die folgenden Gründe sind als wichtige Gründe für die außerordentliche Kündigung anerkannt worden, wobei es keine absoluten Kündigungsgründe gibt. Es ist vielmehr zu berücksichtigen, dass derartige Sachverhalte regelmäßig "an sich" geeignet sind, einen wichtigen Grund abzugeben, es jedoch in jedem Einzelfall noch einer Interessenabwägung unter Berücksichtigung der Länge der Betriebszugehörigkeit und sonstiger Umstände des Einzelfalls bedarf.
In der jüngeren Vergangenheit haben insbesondere Kündigungen im Zusammenhang mit der Nutzung von sozialen Medien größere Bedeutung erlangt,62) auf die im Zusammenhang mit einzelnen Gründen (z.B. Beleidigungen) eingegangen wird.
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