I. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt (Oder) vom 30. November 2021 -
II. Die Klägerin wird des Rechtsmittels für verlustig erklärt.
III. Von den Kosten des Berufungsverfahrens haben die Klägerin 5% und die Beklagte 95% zu tragen.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Wirksamkeit zweier Kündigungen.
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