LAG Hamm, vom 14.03.2013 - Vorinstanzaktenzeichen 16 Sa 1775/11
ArbG Hamm, vom 22.06.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 2007/10
Anforderungen an die Darlegung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen dem Wert der Arbeitsleistung eines angestellten Rechtsanwalts und der Höhe der Vergütung
BAG, Urteil vom 17.12.2014 - Aktenzeichen 5 AZR 663/13
DRsp Nr. 2015/6630
Anforderungen an die Darlegung eines auffälligen Missverhältnisses zwischen dem Wert der Arbeitsleistung eines angestellten Rechtsanwalts und der Höhe der Vergütung
Ein auffälliges Missverhältnis zwischen dem Wert der Arbeitsleistung und der Vergütungshöhe liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel der üblicherweise gezahlten Vergütung erreicht. Ein Anlass, von dieser Richtgröße im Sinne einer Heraufsetzung der Zwei-Drittel-Grenze abzuweichen, besteht weder wegen der Besonderheiten in der Beschäftigung angestellter Rechtsanwälte noch der in § 26 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) enthaltenen Vorgabe, Rechtsanwälte nur zu angemessenen Bedingungen zu beschäftigen.Orientierungssätze:1. § 26BORA begründet keinen Vergütungsanspruch des angestellten Rechtsanwalts.2. Für die Ermittlung des Wertes der Arbeitsleistung ist nicht nur von Bedeutung, welchem Wirtschaftszweig das Unternehmen des Arbeitgebers zuzuordnen ist, sondern auch in welcher Wirtschaftsregion die Tätigkeit ausgeübt wird.
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