Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts KOBLENZ vom 11. Februar 2015 - 11 Ca 2130/14 - teilweise abgeändert und der Tenor zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.800,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
2.Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an den Beklagten 330,00 EUR brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.06.2013 zu zahlen.
3. II. III.
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