Auf die Berufung des klagenden Landes wird der Beklagte unter Abänderung des am 27.04.2015 verkündeten Urteils der 3. Zivilkammer des LG Essen, Az.
Wegen der weitergehenden Zinsforderung bleibt die Klage unter Zurückweisung der Berufung abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten der Nebenintervention trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|