Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 24.02.2016 -
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 19.826,84 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins seit 01.09.2015 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II.Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 12 % und der Beklagte zu 88 %.
III.Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten über die Einstandspflicht des Beklagten hinsichtlich der Gewährung eines Übergangszuschusses für die ersten sechs Monate nach dem Eintritt des Klägers in den Ruhestand.
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