1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.
2. Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 31.8.2020 (Az.
3. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.
4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
5. Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
1.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|