OLG Braunschweig - Urteil vom 13.10.2022
7 U 593/20
Normen:
BGB § 433 Abs. 1 S. 1; ZPO § 97 Abs. 1;
Fundstellen:
BB 2022, 2498
CR 2023, 61
MDR 2023, 219
Vorinstanzen:
LG Braunschweig, vom 31.08.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 3552/18

Ansprüche aus einer eBay-AuktionHandeln als Strohfrau für einen sog. AbbruchjägerVoraussetzungen für eine rechtsmissbräuchliche Abbruchjagd

OLG Braunschweig, Urteil vom 13.10.2022 - Aktenzeichen 7 U 593/20

DRsp Nr. 2022/15101

Ansprüche aus einer eBay-Auktion Handeln als Strohfrau für einen sog. "Abbruchjäger" Voraussetzungen für eine rechtsmissbräuchliche "Abbruchjagd"

1. Wird behauptet, dass die Bieterin einer eBay-Auktion als Strohfrau für einen sog. "Abbruchjäger" geboten hat, trifft sie eine sekundäre Darlegungslast, nach welchen Kriterien Angebote abgegeben wurden, in welchem Umfang und mit welcher Zielsetzung Anbieter beobachtet wurden und inwieweit das Bieterverhalten hiervon abhängig war. Die sekundäre Darlegungslast erstreckt sich auf die Umstände des konkreten Kaufs und die Nutzung des Accounts der Bieterin durch bei eBay gesperrte Dritte. 2. Eine rechtsmissbräuchliche "Abbruchjagd" kann auch dann vorliegen, wenn die Bieterin Erfüllung des Vertrages verlangt.

1. Die Berufung der Klägerin wird zurückgewiesen.

2. Auf die Anschlussberufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Braunschweig vom 31.8.2020 (Az. 12 O 3552/18) abgeändert und die Klage insgesamt abgewiesen.

3. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsrechtszuges.

4. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

5. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

BGB § 433 Abs. 1 S. 1; ZPO § 97 Abs. 1;

Gründe:

I.

1.