Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Kassel vom 24. November 2022 -
Die vom 10. bis 12. Mai 2022 im Wahlbetrieb A der B durchgeführte Betriebsratswahl wird für unwirksam erklärt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten über die Anfechtung einer Betriebsratswahl.
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