1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 7) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Kaiserslautern vom 07.11.2022, Az.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Beteiligten streiten um die Wirksamkeit einer im Betrieb der US-Dienststelle T. der US-Stationierungsstreitkräfte (im Folgenden: Arbeitgeber) vom 09. - 11.05.2022 durchgeführten Wahl, aus denen die Beteiligte zu 7) als Betriebsvertretung (im Folgenden: Betriebsvertretung) hervorging. Die Antragsteller sind Beschäftigte und Wahlberechtigte der vorgenannten Dienststelle.
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