Die Berufungen des Klägers zu 1) gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 13.05.2020 - Az.
Die Kläger tragen ihre außergerichtlichen Kosten des Berufungsrechtsstreits jeweils selbst. Die sonstigen Kosten des Berufungsrechtsstreits tragen der Kläger zu 1) zu 48 %, die Klägerin zu 2) zu 11 %, der Kläger zu 3) zu 22,5 % und die Klägerin zu 4) zu 18,5 %.
3.Die Revision wird für alle Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten über einen tarifvertraglichen Anspruch auf Zahlung einer Zulage.
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