BAG - Urteil vom 02.12.1976
3 AZR 401/75
Normen:
BGB § 276 (Verschulden bei Vertragsabschluss), § 628 ; ZPO § 286 ;
Fundstellen:
AP Nr. 10 zu § 276 BGB Verschulden bei Vertragsabschluß
ARST 1977, 144
AuR 1977, 189
BB 1977, 246
DB 1977, 451
EzA § 276 BGB Nr. 35
RdA 1977, 64
SAE 1977, 70
Vorinstanzen:
LAG Frankfurt/M. - Urteil - 19.03.1975 - 7 Sa 591/74 , vom - Vorinstanzaktenzeichen

Arbeitsvertrag: Verschulden bei Vertragsschluss - Schadensersatzpflicht - Beweislast des Arbeitgebers

BAG, Urteil vom 02.12.1976 - Aktenzeichen 3 AZR 401/75

DRsp Nr. 2000/10227

Arbeitsvertrag: Verschulden bei Vertragsschluss - Schadensersatzpflicht - Beweislast des Arbeitgebers

»Ein Verschulden bei Vertragsabschluss kann auch noch nach Abschluss des Arbeitsvertrages den Arbeitgeber zu Schadenersatz verpflichten, z.B. dann, wenn das Arbeitsverhältnis aus Gründen vorzeitig endet oder seinen Sinn verliert, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer vor Abschluss des Vertrages unter Verletzung seiner Aufklärungspflicht schuldhaft verschwiegen hat. In einem solchen Fall muss der Arbeitnehmer nachweisen, dass der Arbeitgeber seine Aufklärungspflicht verletzt hat.«

Normenkette:

BGB § 276 (Verschulden bei Vertragsabschluss), § 628 ; ZPO § 286 ;

Tatbestand: