Die Beklagte stellt chemotechnische Produkte her. Sie beschäftigt insgesamt etwa 170 Arbeitnehmer. Hiervon werden 28 Arbeitnehmer (3 Angestellte und 25 Arbeiter) im Werk Bi. und rund 55 Arbeitnehmer - vorwiegend Angestellte - im Betriebsteil J., von wo aus im wesentlichen der Vertrieb abgewickelt wird, beschäftigt. Die restlichen Arbeitnehmer sind in Zweigniederlassungen und Außenstellen der Beklagten eingesetzt. Die Beklagte gehört keinem Arbeitgeberverband an.
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