BAG vom 21.06.1978
5 AZR 144/77
Normen:
BAT § 20 Abs. 1 ; BGB § 615 S. 1 ; TVG § 4 ;
Fundstellen:
AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen

Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die notwendige schriftliche Geltendmachung von Gehaltsansprüchen (hier: nach § 20 Abs. 1 BAT) liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen muß, daß damit - auch - Gehaltsansprüche geltend gemacht werden.

BAG, vom 21.06.1978 - Aktenzeichen 5 AZR 144/77

DRsp Nr. 2007/24338

Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die notwendige schriftliche Geltendmachung von Gehaltsansprüchen (hier: nach § 20 Abs. 1 BAT) liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen muß, daß damit - auch - Gehaltsansprüche geltend gemacht werden.

Normenkette:

BAT § 20 Abs. 1 ; BGB § 615 S. 1 ; TVG § 4 ;
Fundstellen
AP Nr. 65 zu § 4 TVG Ausschlußfristen