Aufhebungsvertrag
Nach BAG, Urt. vom
27.11.2003 - 2 AZR 177/03, DB 2004, 1208, ist eine am Arbeitsplatz
abgeschlossene arbeitsrechtliche Beendigungsvereinbarung kein Haustürgeschäft,
da es an dem situationstypischen Überraschungsmoment fehlt; vgl. auch BAG, Urt.
v. 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688, wonach jedoch im Einzelfall bei
Überrumpelung ein Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers in Form der
Naturalrestitution bei Verletzung des Gebots des fairen Verhandelns bestehen
kann.
(zwecks Probezeitverlängerung
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