Der am 27. Februar 1952 geborene Kläger wurde von der Beklagten, die etwa 60 Lehrlinge ausbildet, nach Maßgabe des an 19. Januar 1968 geschlossenen Lehrvertrages mit Wirkung vom 1. April 1968 zur Ausbildung als Kerammaler eingestellt. Das Lehrverhältnis sollte am 31. März 1971 enden; es war nur noch aus wichtigem Grunde kündbar. Die Leistungen des Klägers in der Berufsschule während der ersten eineinhalb Jahre entsprachen dem Durchschnitt; in letzten Halbjahr kam es zu 56 unentschuldigten Fehlstunden. Der Kläger ist das 8. von insgesamt 9 Kindern seiner Eltern.
Ende Oktober 1969 erhielt der Kläger in dem damaligen Lokal ... einen halben LSD-Trip geschenkt, den er verbrauchte. Am 22. November 1969 kaufte er im Lokal ... einen LSD-Trip für 15 DM zur eigenen Verwendung.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|