Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 03.07.2007 - 2 Ca 2776/07 abgeändert und die Beklagte verurteilt,
1. der Klägerin auf dem vorgeschriebenen Formular Auskunft darüber zu erteilen,
1.1 wieviele gewerbliche Arbeitnehmer, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (
1.2 wieviele Angestellte, die eine nach den Vorschriften des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung - (
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