1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 02.02.2023 - Az.
2. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über Differenzvergütungsansprüche im Nachgang zu der teilweisen Kündigung eines Haustarifvertrags.
Die Klägerin ist seit dem 30.11.1985 im Betrieb des Landestheaters A... aufgrund Arbeitsvertrages vom 01.10.1991 (Bl. 6 - 8 der Akte) als Arbeiterin im nicht-künstlerischen Bereich beschäftigt. Die Beklagte betreibt in der Rechtsform einer Stiftung bürgerlichen Rechts das Landestheater A....
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