LAG Thüringen - Urteil vom 07.11.2023
1 Sa 36/23
Normen:
TVG § 4 Abs. 5;
Fundstellen:
FA 2024, 79
Vorinstanzen:
ArbG Suhl, vom 02.02.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 662/22

Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages i.R.e. Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Differenzvergütung im Nachgang zu der teilweisen Kündigung eines Haustarifvertrags

LAG Thüringen, Urteil vom 07.11.2023 - Aktenzeichen 1 Sa 36/23

DRsp Nr. 2024/1149

Auslegung des normativen Teils eines Tarifvertrages i.R.e. Anspruchs eines Arbeitnehmers auf Differenzvergütung im Nachgang zu der teilweisen Kündigung eines Haustarifvertrags

Im Zusammenhang mit der Zulässigkeit von Teilkündigungen ist anerkannt, dass ein Tarifvertrag zwar regelmäßig nur als Ganzes kündbar ist, eine Teilkündigung von Tarifverträgen aber jedenfalls dann zulässig sein kann, wenn sich eine entsprechende Vereinbarung in dem betreffenden Tarifvertrag befindet und aus ihr mit der gebotenen Klarheit hervorgeht, auf welche konkreten Bestimmungen oder Teile des jeweiligen Tarifvertrages sich die Möglichkeit der Teilkündigung beziehen soll.

Tenor

1. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Suhl vom 02.02.2023 - Az. 2 Ca 662/22 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVG § 4 Abs. 5;

Tatbestand

Die Parteien streiten über Differenzvergütungsansprüche im Nachgang zu der teilweisen Kündigung eines Haustarifvertrags.

Die Klägerin ist seit dem 30.11.1985 im Betrieb des Landestheaters A... aufgrund Arbeitsvertrages vom 01.10.1991 (Bl. 6 - 8 der Akte) als Arbeiterin im nicht-künstlerischen Bereich beschäftigt. Die Beklagte betreibt in der Rechtsform einer Stiftung bürgerlichen Rechts das Landestheater A....

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