I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mainz vom 06. Dezember 2022 -
II. Die Kosten des Rechtsstreits (1. und 2. Instanz) hat der Kläger zu tragen.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Versetzung.
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