BAG - 12.02.1986 (7 AZR 482/84) - DRsp Nr. 1992/6358
BAG, vom 12.02.1986 - Aktenzeichen 7 AZR 482/84
DRsp Nr. 1992/6358
Befristung von Arbeitsverträgen;Kriterien für die sachliche Rechtfertigung und die zulässige Dauer der Befristung von Verträgen mit wissenschaftlichen Mitarbeitern im Hochschulbereich;
»Die den Hochschulen gesetzlich zugewiesene Aufgabe der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses kann die Befristung des Arbeitsvertrages mit einem wissenschaftlichen Mitarbeiter sachlich rechtfertigen. Eine von vornherein auf eine bestimmte formale wissenschaftliche Qualifikation ausgerichtete Tätigkeit ist für den Befristungsgrund der wissenschaftlichen Nachwuchsförderung nicht erforderlich. Es genügt, wenn dem wissenschaftlichen Mitarbeiter aufgrund seiner vertraglichen Tätigkeit, insbesondere auch aufgrund seiner Mitarbeit an Forschungsprojekten eines Hochschullehrers, eine vertiefte Beschäftigung mit wissenschaftlichen Fragestellungen, Arbeitsweisen und Methoden ermöglicht wird und er sich dadurch über die im Studium bereits erworbenen Kenntnisse hinaus wissenschaftlich fort- und weiterbilden kann.
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