BAG - 13.02.1979 (6 AZR 246/77) - DRsp Nr. 1996/16142
BAG, vom 13.02.1979 - Aktenzeichen 6 AZR 246/77
DRsp Nr. 1996/16142
Der bei einem Arbeitgeber in Teilzeit beschäftigte Arbeitnehmer kann daneben auch zu einem anderen Auftraggeber in einem freien Mitarbeiterverhältnis stehen, das einen Urlaubsanspruch nach §§ 1, 2BUrlG begründet.