BAG - 13.10.1970 (1 AZR 458/67) - DRsp Nr. 1996/16171
BAG, vom 13.10.1970 - Aktenzeichen 1 AZR 458/67
DRsp Nr. 1996/16171
Das Auslegen von Fußmatten im Treppenhaus eines Krankenhauses stellt für sich noch keinen Verstoß gegen die Verkehrssicherungspflicht dar. Jedoch dürfen Fußmatten nur dort ausgelegt werden, wo es notwendig und sinnvoll ist