BAG - 14.02.1978 (1 AZR 76/76) - DRsp Nr. 1996/16150
BAG, vom 14.02.1978 - Aktenzeichen 1 AZR 76/76
DRsp Nr. 1996/16150
Zur Rechtfertigung durch Notwehr »genügt ein Angriff auf jedes Rechtsgut«, nicht nur auf die körperliche Unversehrtheit. Die Nichterfüllung von Vertragspflichten oder der Ausspruch einer ungerechtfertigten Kündigung (hier: im Arbeitsrecht) enthalten keinen Angriff in diesem Sinne.