BAG - 14.02.1979 (5 AZR 490/77) - DRsp Nr. 1996/16141
BAG, vom 14.02.1979 - Aktenzeichen 5 AZR 490/77
DRsp Nr. 1996/16141
Auch betagte oder bedingte Rechtsgeschäfte können ein festzustellendes Rechtsverhältnis im Sinne des § 256ZPO darstellen. Eine Klage, mit der ein Arbeitsverhältnis nur unter der Voraussetzung festgestellt werden soll, daß zugleich über einzelne Arbeitsbedingungen im Sinne des Klägers entschieden wird, ist unzulässig.