BAG - 14.12.1967 (5 AZR 6/67) - DRsp Nr. 1996/16182
BAG, vom 14.12.1967 - Aktenzeichen 5 AZR 6/67
DRsp Nr. 1996/16182
Es steht im freien Ermessen des Tatrichters, ob Zeugen, deren Aussagen sich widersprechen, einander gegenüberzustellen sind. Das Revisionsgericht kann nur nachprüfen, ob die Grenzen des Ermessens gewahrt sind.