BAG - 30.05.1978 (2 AZR 633/76) - DRsp Nr. 1996/16146
BAG, vom 30.05.1978 - Aktenzeichen 2 AZR 633/76
DRsp Nr. 1996/16146
Bei der erforderlichen »unverzüglichen« Zurückweisung ist - in Orientierung an den zu § 121BGB aufgestellten Grundsätzen - ein gewisser zeitlicher Spielraum für Überlegungen und Erkundigungen einzuräumen.