LAG Düsseldorf - Urteil vom 30.01.1976 - 12 (7) Sa 229/72, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 07.04.1978 (5 AZR 144/76) - DRsp Nr. 2007/24342
BAG, Urteil vom 07.04.1978 - Aktenzeichen 5 AZR 144/76
DRsp Nr. 2007/24342
»1. Ein Hochschullehrer im Angestelltenverhältnis, der, um wirkliche oder vermeintliche Rechte einer von ihm betreuten Gruppe von Studenten gegen den Widerstand der Hochschulverwaltung durchzusetzen, die Arbeit des Hochschul-Sekretariats während längerer Zeit lahmlegt, verletzt damit in erheblichem Maß seine dienstvertraglichen Pflichten.2. Ein solches Verhalten des Hochschullehrers ist an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur fristlosen Auflösung des Dienstverhältnisses zu bilden. Besondere Umstände können jedoch eine andere Beurteilung gebieten.«