LAG Hamm - Urteil vom 14.07.1976 - 2 Sa 662/76, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 08.02.1978 (4 AZR 552/76) - DRsp Nr. 2007/24345
BAG, Urteil vom 08.02.1978 - Aktenzeichen 4 AZR 552/76
DRsp Nr. 2007/24345
»Für die Zeit der Ausbildung nach nicht bestandener Gesellenprüfung bis zur Wiederholungsprüfung besteht kein Anspruch auf die tarifliche Ausbildungsvergütung für das 4. Ausbildungsjahr. Die tarifliche Ausbildungsvergütung für ein 4. Ausbildungsjahr ist nur für die Ausbildungsberufe vorgesehen, die von vornherein eine längere als dreijährige Ausbildungszeit haben.«