LAG Berlin - Urteil vom 04.06.1970 - 5 Sa 28/70, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 12.03.1971 (3 AZR 224/70) - DRsp Nr. 2007/24449
BAG, Urteil vom 12.03.1971 - Aktenzeichen 3 AZR 224/70
DRsp Nr. 2007/24449
»1. § 1 Abs. 1 des Feiertagslohnzahlungsesetzes Berlin gilt nicht nur für Arbeiter, sondern für alle Arbeitnehmer.2. Ein auf Provisionsbasis angestellter Autoverkäufer kann durch die an einem Wochenfeiertag ausfallende Arbeitszeit einen Verdienstausfall erfahren. Ob und in welchem Umfang das der Fall ist, muß nach den Regeln der Wahrscheinlichkeit beurteilt werden (Bestätigung von BAGE 22, 45 = AP Nr. 27 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG).3. Tarifliche Ausschlußfristen erfassen wegen der ihnen innewohnenden Ordnungsfunktion auch Ansprüche aus dem Feiertagslohnzahlungsgesetz.4. Wenn die Arbeitsvertragsparteien die Anwendung einschlägiger Tarifverträge vereinbaren, gelten für den vertragschließenden nichtorganisierten Arbeitnehmer tarifliche Ausschlußfristen, ebenso wie für die kraft Organisationszugehörigkeit tarifgebundenen Arbeitnehmer.«