LAG Niedersachsen - Urteil vom 31.08.1965 - 1 Sa 414/65, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 16.03.1966 (1 AZR 446/65) - DRsp Nr. 2007/24478
BAG, Urteil vom 16.03.1966 - Aktenzeichen 1 AZR 446/65
DRsp Nr. 2007/24478
»1. Nicht jede Benachrichtigung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, jener werde von diesem Schadenersatz fordern, ist eine Geltendmachung im Sinne des § 9 Abs. 1 RTV-Bau.2. Eine Geltendmachung im Sinne des § 9 Abs. 1 RTV-Bau muß in der Regel die erhobene Forderung wenigstens annähernd auch der Höhe nach bezeichnen, damit der Schuldner sich schlüssig werden kann, wie er sich dazu erklären soll.
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