LAG Baden-Württemberg, - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 60/76
BAG - Urteil vom 16.06.1978 (5 AZR 783/76) - DRsp Nr. 1998/3571
BAG, Urteil vom 16.06.1978 - Aktenzeichen 5 AZR 783/76
DRsp Nr. 1998/3571
»Überträgt ein Arbeitgeber die Rechte aus einer Rückdeckungsversicherung, die zur Finanzierung einer Versorgungszusage geschlossen wurde, dem begünstigten Arbeitnehmer unter der aufschiebenden Bedingung, daß ein Vergleichs- oder Konkursantrag gestellt wird, so ist eine solche Forderungsabtretung in der Regel als Gläubigerbenachteiligung anfechtbar (§§ 29 ff. KO). Ob sie sogar als Gesetzesumgehung nichtig ist, bleibt unentschieden.«