LAG Niedersachsen - Urteil vom 31.01.1978 - 7 (2) Sa 1559/76, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 20.06.1979 (5 AZR 361/78) - DRsp Nr. 2007/24318
BAG, Urteil vom 20.06.1979 - Aktenzeichen 5 AZR 361/78
DRsp Nr. 2007/24318
»1. Eine ärztliche Bescheinigung genügt in der Regel für den Nachweis, daß ein erkranktes Kind der Pflege bedarf.2. Kommen nur der Vater und die Mutter als für die Pflege geeignete Personen in Betracht und sind beide berufstätig, so können grundsätzlich die Eltern darüber entscheiden, wer von ihnen die Pflege übernehmen soll.«