LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 10.04.1978 - 7 Sa 158/77, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 20.06.1979 (5 AZR 392/78) - DRsp Nr. 2007/24317
BAG, Urteil vom 20.06.1979 - Aktenzeichen 5 AZR 392/78
DRsp Nr. 2007/24317
»1. Bestimmt ein Tarifvertrag, daß ein Arbeiter ua bei schwerer Erkrankung eines Kindes unter bestimmten Voraussetzungen bis zu vier Tagen unter Lohnfortzahlung von der Arbeit freizustellen ist (so § 29 Abs. 1 Nr. 3fBMT-G II), so verdrängt diese tarifliche Regelung im Geltungsbereich des Tarifvertrages die gesetzliche Regelung des § 616 Abs. 1BGB.2. Auch bei schwerer Erkrankung eines Kindes hat ein Arbeiter nach § 29 Abs. 1 Nr. 3fBMT-G II keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung von der Arbeit, wenn eine andere Person die Pflege sofort übernehmen kann.
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