LAG Düsseldorf - Urteil vom 22.10.1970 - 1 Sa 29/70, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 23.11.1971 (1 AZR 388/70) - DRsp Nr. 2007/24445
BAG, Urteil vom 23.11.1971 - Aktenzeichen 1 AZR 388/70
DRsp Nr. 2007/24445
»1. Der Verschuldensbegriff in § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG verlangt einen gröblichen Verstoß gegen das von einem verständigen Menschen im eigenen Interesse gebotene Verhalten. Er entspricht dem entsprechenden Verschuldensbegriff der sonstigen Lohnfortzahlungsregelungen.2. Grobfahrlässige Verletzungen von Verkehrsvorschriften können als den Lohnfortzahlungsanspruch des Arbeiters nach § 1 Abs. 1 Satz 1 LFZG ausschließendes Eigenverschulden gewertet werden.3. Die Mitschuld Dritter an der Arbeitsunfähigkeit des Arbeiters steht der Annahme eines den Lohnfortzahlungsanspruch ausschließendes Eigenverschuldens nicht grundsätzlich entgegen.«