LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 06.09.1977 - 9 Sa 979/76, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 26.07.1979 (3 AZR 1107/77) - DRsp Nr. 2007/24315
BAG, Urteil vom 26.07.1979 - Aktenzeichen 3 AZR 1107/77
DRsp Nr. 2007/24315
»Will ein Arbeitnehmer einen Schaden daraus herleiten, daß er wegen eines vom Arbeitgeber verschuldeten unrichtigen Vermerks in seinen Personalakten nicht befördert worden sei, muß er beweisen, daß er ohne diesen Aktenvermerk befördert worden wäre.«