LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 28.03.1977 - 7 (4) Sa 758/76, vom - Vorinstanzaktenzeichen
BAG - Urteil vom 28.03.1979 (4 AZR 446/77) - DRsp Nr. 2007/24323
BAG, Urteil vom 28.03.1979 - Aktenzeichen 4 AZR 446/77
DRsp Nr. 2007/24323
»1. VergGr Vb Fallgruppe 1c Anlage 1a BAT n.F. regelt einen Fall des Bewährungsaufstieges. Darauf sind die zu § 23aBAT entwickelten Rechtsgrundsätze anzuwenden.2. Die Tätigkeitsmerkmale der VergGr Vb Fallgruppe 1c Anlage 1a BAT n.F. und der VergGr Vc Fallgruppe 1a Anlage 1a BAT n.F. werden nur erfüllt, wenn wenigstens die Hälfte der Arbeitszeit des Angestellten ausfüllende Arbeitsvorgänge zur Hälfte selbständige Leistungen erfordern.3. Weder die §§ 22, 23BAT n.F. noch die Tätigkeitsmerkmale der Anlage 1a verpflichten den Angestellten zu tagebuchartigen oder sonstigen Aufzeichnungen über die Einzelheiten seiner Tätigkeit und den Zeitaufwand für seine Aufgaben.4. Eine Klage, mit der die Feststellung begehrt wird, daß ein Angestellter die Tätigkeitsmerkmale einer bestimmten Fallgruppe erfüllt, ist unzulässig. Die im öffentlichen Dienst üblichen Eingruppierungsfeststellungsklagen können jedoch auch nach Einführung der §§ 22, 23BAT n.F. weiterhin erhoben werden.«